Aktuelle Änderungen im Waffenrecht

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Aktuelle Änderungen im Waffenrecht

Beitragvon Thomas Steglich am 19.11.2008 11:33

Liebe Kameraden,

der Bundestag beschloss am 22. Februar 2008 zahlreiche Änderungen des Waffengesetzes, die überwiegend bereits seit dem 01.04.2008 gelten.

Regelung zum Transport von Waffen

In einer Reihe von Fällen macht das Waffengesetz den erlaubten Transport von Waffen bereits bisher davon abhängig, dass die Waffe nicht zugriffsbereit ist. Bisher genügte hierfür der Transport in einem geschlossenen Behältnis (Futeral); künftig muss es allerdings verschlossen sein. Dies setzt nach dem Gesetz voraus, dass das Behältnis mit einem Schloss oder einer Zahlenkombination verschlossen, d.h. abgeschlossen sein muss.
Allerdings braucht weder das Behältnis noch das Schloss gesteigerte Anforderungen erfüllen. Es genügt, wenn das bisher verwendete Futteral am Reißverschluss mit einem Vorhängeschloss verschlossen werden kann.
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